Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dienstleistungen der CO2 Welt München ®
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CO2 Welt München ® für den Verkauf von Produkten und das Erbringen von Leistungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Firma CO2 Welt ® regeln den Verkauf der durch die
Firma CO2 Welt ® angebotenen Produkte und das Erbringen von Leistungen an und mit den Produkten.
(2) Der Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich in der nachstehend aufgeführten Reihenfolge aus (i) dem zwischen der Firma CO2 Welt ® und dem Kunden abgeschlossenen Einzelvertrag nebst den beigefügten Anlagen; (ii) dem Angebot sowie der Bestellung und der dazugehörigen Auftragsbestätigung (gemeinsam als „Auftrag“ bezeichnet); (iii) ergänzenden Leistungsbeschreibungen, welche auch die überlassenen Bedienungsanleitungen und technischen Spezifikationen der Produkte umfassen; (iv) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; und (v) den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insgesamt als „Vertrag“ bezeichnet).
(3) Die AGB gelten sowohl für Kunden, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, als auch für Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.
(4) Für Kunden, die als Unternehmer agieren, gelten die im Folgen den aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für sämtliche Geschäftstransaktionen zwischen der Firma CO2 Welt ® und dem Kunden, selbst wenn diese nicht erneut explizit vereinbart werden. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und sind nicht Bestandteil des Vertrages. Diese AGB bleiben auch dann in Kraft, wenn die CO2 Welt ® die Lieferung an den Kunden ungeachtet entgegenstehender oder divergierender Bedingungen des Kunden ohne Vorbehalt ausführt.
§ 2 Angebote | Vertragsschluss | Vertragsgegenstand
(1) Die Angebote der CO2 Welt ® an Unternehmern, gleich ob mündlich oder schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien sowie anderen von der CO2 Welt ® veröffentlichten Werbematerialien enthaltenen Informationen sind unverbindlich.
(3) Die auf der Website der CO2 Welt ® sowie ihrer verbundenen Unternehmen präsentierten Angebote und Aktionsangebote gelten nicht als verbindliche Vertragsangebote, sondern verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot für das jeweilige Produkt und die entsprechende Leistung abzugeben.
(4) Die durch den Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung oder eine Bestellung über die Website der CO2 Welt ® ist ein bindendes Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrags sowie ggf. eines Dienst- oder Werkvertrags mit der CO2 Welt ® für die Montage und Inbetriebnahme der jeweiligen Produkte.
(5) Die CO2 Welt ® kann das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags durch Auftragsbestätigung und/oder Rechnungsstellung annehmen. Der Auftragsannahme gleich ist die Versendung der Rechnung.
(6) Vertragsgegenstand sind die im Auftrag näher bezeichneten Produkte sowie Dienst- und Werkleistungen.
(7) Ist das gewünschte Produkt nicht verfügbar, informiert die CO2 Welt ® den Kunden hierüber unverzüglich und unterbreitet, soweit möglich, ein Ersatzangebot. Lehnt der Kunde das ersatzweise angebotene Produkt ab, oder kann ein Ersatzprodukt nicht angeboten werden, steht den Parteien ein Sonderrücktrittsrecht zu. Die CO2 Welt ® wird durch den Kunden geleistete Anzahlungen unverzüglich erstatten. Auf § 3 Abs. 1 wird ergänzend verwiesen.
§ 3 Leistungen der CO2 Welt ®
(1) Die CO2 Welt ® weist darauf hin, dass aufgrund globaler Lieferengpässe im Sektor der erneuerbaren Energien die rechtzeitige Lieferung bestimmter Produktlinien von Anlagen und Komponenten derzeit nicht garantiert werden kann. Sollte es zu Lieferschwierigkeiten beim ursprünglich ausgewählten Anbieter kommen, erfolgt die Lieferung eines alternativen Produkts nur unter der Bedingung, dass dieses mindestens gleichwertig oder qualitativ höherwertig ist und von einem gleichwertigen oder vergleichbaren Hersteller stammt, der vergleichbare Garantie Leistungen bietet, oder es sich um eine neuere Modellreihe des ursprünglichen Herstellers handelt, die in Funktion, Qualität, Größe und Form im Wesentlichen mit den Vorgängermodellen übereinstimmt. Die CO2 Welt ® verpflichtet sich, die Kunden umgehend über potenzielle Lieferprobleme zu informieren. Hierbei wird auf § 2 Abs. 7 verwiesen.
(2) Soweit für die jeweils vertragsgegenständlichen Produkte erforderlich und vereinbart, bereitet die CO2 Welt ® bzgl. des jeweiligen Produkts die Anfragen beim zuständigen Netzbetreiber vor, übermittelt diese und erbringt die An- und Fertigmeldung der Anlagen. Auf § 8 Abs. 7 wird verwiesen.
(3) Die Implementierung von Messsystemen, einschließlich der Installation eines Zweirichtungszählers oder eines Wärmepumpenstromzählers, ist nicht Teil der von der CO2 Welt ® angebotenen Dienstleistungen. Diese Aufgabe obliegt dem jeweiligen Netzbetreiber, wie etwa Grundversorgern oder Stadtwerken. In diesem Zusammenhang kann es für zahlreiche Kunden zu Wartezeiten von bis zu 4 Wochen kommen.
(4) Sofern nicht ausdrücklich vom Kunden in Auftrag gegeben, umfasst der angebotene Leistungsumfang nicht die Neuinstallation oder Erweiterung eines Zählerschranks, die Anpassung der bestehenden Elektroinstallationen im Wohnbereich des Kunden, die Herstellung eines Internetanschlusses sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Geräte, wie beispielsweise eines Routers, und die Abstimmung mit den Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen. Es wird auf die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß § 8 Abs. 5 und 6 verwiesen. (Kein Internet, keine Garantie, der Produkte durch den Hersteller)
§ 4 Besondere Bestimmungen beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen
(1) Die im Lieferumfang enthaltene Unterkonstruktion der Photovoltaikanlage entspricht einem marktüblichen Produkt von angemessener Qualität, gefertigt von einem renommierten Hersteller (Mindestgarantie von zehn Jahren, beispielsweise K2 in Aluminium Silber). Es besteht keine Verpflichtung zur Lieferung eines spezifischen Fabrikats. Blechdachziegel sind nicht Bestandteil des Auftrags; jedoch kann es bei bestimmten Dachziegeln notwendig sein, diese auszutauschen. In diesen Fällen wird empfohlen, auf Produkte von Qualitätsherstellern wie der Firma Otto Lehmann oder der Firma Marzari Technik GmbH aus dem Allgäu zurückzugreifen. Standardziegel sind in Silber bzw. in anderen Farben gegen Aufpreis erhältlich.
(2) Die mit der durch die CO2 Welt ® angebotenen Gerüstpauschale abgegoltenen Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag. Soweit darüberhinausgehende Gerüste und Hilfsmittel für den Aufbau und die Montage der Anlagen erforderlich sind, werden diese gesondert berechnet. Die CO2 Welt ® wird ein entsprechendes Angebot erstellen.
(3) Die Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage hängt von der Anzahl und der spezifischen Leistung der eingesetzten Module ab. Folglich kann die Gesamtleistung der installierten Photovoltaikanlage sowohl über als auch unter dem in der Bestellung angeführten Wert liegen. Der in der Bestellung angegebene Gesamtwert und der Preis basieren ausschließlich auf der Anzahl der Module sowie deren jeweiligem Nennwert, gemäß den technischen Datenblättern des Modulherstellers. Eine Gewährleistung für die Gesamtleistung der Photovoltaikanlage wird hierbei ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 5 Vor-Ort-Termin
(1) Die Parteien können die Durchführung eines Vor-Ort-Termins vereinbaren, im Rahmen dessen die technischen und baulichen Voraussetzungen am Installationsort geprüft werden.
(2) Auf Grundlage der Ergebnisse des Vor-Ort-Termins legt die CO2 Welt ® dem Kunden ein detailliertes Angebot für den Erwerb, die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Produkte vor oder präzisiert ein bereits vorliegendes Angebot. Sollte der Kunde im Anschluss an den Vor-Ort-Termin die CO2 Welt ® mit der Durchführung der Leistungen beauftragen, wird eine gegebenenfalls für den Vor-Ort-Termin entrichtete Vergütung oder eine zuvor geleistete Reservierungsgebühr im Rahmen der endgültigen Abrechnung des Auftrags angerechnet, sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, (i) für die Durchführung des Vor-Ort-Termins erforderlichen Zugang zum Leistungsort zu verschaffen; und (ii) die sich aus dem Auftrag ergebenden Mitwirkungsleistungen zu den vereinbarten Leistungsterminen jeweils auf eigene Kosten vorzunehmen bzw. bereitzustellen.
(4) Die für den Vor-Ort-Termin festgelegten Termine sind bindend. Wird ein vereinbarter Termin durch den Kunden weniger als fünf (5) Werktage vor dem geplanten Zeitpunkt abgesagt, ist der Kunde verpflichtet, die volle Vergütung zu leisten. Dies gilt für Verbraucher lediglich, wenn der Kunde für die kurzfristige Absage verantwortlich ist.
§ 6 Beantragung von Fördermitteln
(1) Die Beantragung von Fördermitteln durch die CO2 Welt ® für einen Kunden erfordert eine separate, zwischen den Parteien zu treffende Vereinbarung.
(2) Der Kunde hat der CO2 ® Welt die für die Beantragung und Durchführung des Förderverfahrens erforderlichen Vollmachten und Unterlagen jeweils unverzüglich und innerhalb der gesetzten Fristen zur Verfügung zu stellen. Die CO2 Welt ® macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die verzögerte Übermittlung von erforderlichen Unterlagen und Vollmachten zur Ablehnung eines Förderantrags führen kann.
(3) Die CO2 Welt ® haftet ausdrücklich nicht für die Förderfähigkeit der vertragsgegenständlichen Anlagen oder die Gewährung einer Förderung in einer bestimmten Höhe.
(4) Schließt das Förderprogramm einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus, kann eine verbindliche Auftragserteilung erst nach Zustellung des Förderbescheids erfolgen. Aufgrund der langen Bearbeitungsfristen durch die zuständigen Behörden kann es zwischen Antragstellung und Zuschlag der Fördermittel zu Erhöhungen der Materialpreise kommen. Wurde zwischen den Parteien ein bedingter Vertrag über das Erbringen der Leistungen geschlossen, steht dem Kunden für den Fall der zwischenzeitlichen Preiserhöhung ein Sonderrücktrittsrecht zu.
(5) Soweit der Kunde Fördermittel selbst beantragt, hat er die CO2 Welt ® rechtzeitig und umfassend hierüber und über etwaig zu beachtende Voraussetzungen für die Gewähr der Fördermittel zu informieren. Die CO2 Welt ® haftet ausdrücklich nicht für die Versagung einer Förderung, soweit diese auf eine unzureichende oder verspätete Information der CO2 Welt ® durch den Kunden zurückzuführen ist.
§ 7 Sonderrücktrittsrechte der Parteien
(1) Die CO2 Welt ® kann, ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, vom Vertrag zurücktreten, wenn die technischen, baulichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen vor Ort eine Durchführung des Auftrags zu den vereinbarten Bedingungen nicht ermöglichen und der Kunde trotz Mahnung durch die CO2 Welt ® diese Mängel nicht binnen 4 (vier) Wochen nach Mitteilung fachgerecht behoben hat. Auf § 8 und § 9 wird verwiesen.
(2) Ist die Zustimmung des Netzbetreibers, von Behörden oder weiteren Dritten für die Herstellung der beauftragten Anlagen erforderlich, steht den Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Genehmigungen verweigert werden und sie auch bei Aufwenden eines angemessenen Aufwands nicht erlangt werden können.
(3) Geht dem Abschluss über den Kauf und die Installation einer Anlage ein Antragsverfahren über Fördermittel voran und werden die Fördermittel abgelehnt, steht dem Kunden ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
(4) Der Kunde kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn er diesen unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte schließt und der Dritte die Finanzierung ablehnt. Auf Verlangen hat der Kunde der CO2 Welt ® einen Nachweis der zurückgewiesenen Finanzierungsanfrage vorzulegen.
(5) Bis zum Ausüben des Sonderrücktrittsrechts bereits durch die CO2 Welt ® auf Wunsch des Kunden erbrachte Leistungen sind entsprechend der Bedingungen des Vertrags zu vergüten. Gleiches gilt, soweit der Kunde geschuldete Mitwirkungshandlungen nicht, oder nicht innerhalb vereinbarter Fristen erbracht hat. Auf § 8 und § 9 wird verwiesen.
§ 8 Allgemeine technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass der Montagebeginn ohne Verzögerungen erfolgen kann, insbesondere durch die Gewährleistung eines uneingeschränkten Zugangs zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlast-, Nutz- und Kraftfahrzeuge). Des Weiteren müssen die Dachflächen (bei der Installation einer PV-Anlage) unverbaut sein, die vorgesehenen Aufstellungsorte (z.B. im Keller oder Technikraum) besenrein gehalten werden und die Flächen, die für die Aufstellung und Montage benötigt werden, freigeräumt sein.
(2) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der CO2 Welt ® unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsfläche zur Verfügung zu stellen und hat dafür Sorge zu tragen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten dort fachgerecht und sicher vor Diebstahl und Beschädigung gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
(3) Der Kunde hat einen Zählerschrank gem. den jeweils aktuellen Anforderungen nach VDE/TAB Standard, oder anderen, sich aus dem Vertrag ergebenden Anforderungen, zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Kunde hat eine stabile Internetverbindung zur Verfügung zu stellen, welche die sich aus dem Auftrag ergebende Upload/Download-Leistung erbringt.
(5) Weiter hat der Kunde die für die Verbindung der Anlagen mit dem Internet erforderlichen Anschlüsse und Geräte bereitzustellen. Bis zum vereinbarten Montagetermin hat der Kunde insbesondere auf eigene Kosten eine feste, mit dem Router verbundene Netzwerkleitung am Aufstellungsort der Anlagen bzw. des Wechselrichters bereitzustellen.
(6) Im Standard werden die Anlagen durch die CO2 Welt ® unter Verwendung eines störungsfreien Netzwerk-Switchs mit dem Netzwerk verbunden. Ist eine durch den Kunden vorbereitete Netzwerkleitung zum vereinbarten Montagetermin nicht vorhanden, verlegt die CO2 Welt ® lose Netzwerkkabel, um die erforderliche Verbindung zwischen dem Router und dem jeweiligen Produkt herzustellen. Eine Verlegung der Netzwerkkabel in Kabelrohren bzw. Kabelkanälen ist durch die CO2 Welt ® nicht geschuldet. Das Einbringen lose verlegter Netzwerkkabel in Kabelrohre bzw. Kabelkanäle obliegt dem Kunden.
(7) Der Kunde hat die für die Registrierung und Fertigmeldung der Anlagen erforderlichen Erklärungen abzugeben und hierfür vorbereitete Vollmachten bzw. Formulare zu unterzeichnen.
§ 9 Besondere Voraussetzungen und Mitwirkungshandlungen bei PV-Anlagen
(1) Wird die PV-Anlage auf einem Ziegeldach montiert, stellt der Kunde der CO2 Welt ® vor Beginn der Ausführung der Montage eine angemessene Anzahl von Dach- und ggf. Firstziegeln zur Verfügung, damit Ziegel, die bei der Montage beschädigt werden, ersetzt werden können. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund durch die CO2 Welt ® vorsätzlich oder grob fahrlässig geschädigten Ziegeln bleiben hiervon unberührt. Sind die beim Kunden verbauten Ziegel nicht mehr am Markt erhältlich, besteht im Falle der Haftung der CO2 Welt ® lediglich der Anspruch auf Ersatz der beschädigten Ziegel durch ein vergleichbares Modell.
(2) Bei der Montage einer PV-Anlage obliegt dem Kunden die Bereitstellung der Dimensionierung, Auslegung und Anpassung eines Schneefangs.
(3) Der Kunde haftet dafür, dass der Aufstellungsort bei Aufnahme der Leistungserbringung durch die CO2 Welt ® die Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage erfüllt. Insbesondere hat das Dach die für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählt, dass das Dach die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des Gewichts der PV-Anlage erfüllt sowie Unterbau, Dämm- und Isolierschichten, die Dachkonstruktion, der Dachaufbau und die Dachziegel die Montage einer Anlage ermöglichen, ohne dass hierdurch Schäden entstehen. Der Kunde hat diese Voraussetzungen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung durch ein hierfür qualifiziertes Unternehmen prüfen zu lassen.
(4) Die CO2 Welt ® macht darauf aufmerksam, dass die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage bundesweit nicht einheitlich geregelt sind. Die CO2 Welt ® kann den Kunden daher lediglich auf mögliche Genehmigungsvorbehalte hinweisen. Zu den Leistungen der CO2 Welt ® zählt jedoch ausdrücklich nicht die Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage, einschließlich der jeweils geltenden denkmal- oder brandschutzrechtlichen Bestimmungen sowie weiterer baurechtlicher Anforderungen nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder örtlichen Satzungen.
§ 10 Preise | Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die CO2 Welt ®, 2 (zwei) Wochen ab Angebotsdatum an den Angebotspreis gebunden.
(2) Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, sind die im Angebot angegebenen Preise inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer; ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB verstehen sich die Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Es ist hervorzuheben, dass gemäß dem Jahressteuergesetz 2022 ab dem 1. Januar 2023 für die Lieferung von Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr erhoben wird, sofern sie auf oder in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden installiert werden. Diese Regelung umfasst sämtliche wesentlichen Bestandteile einer Photovoltaikanlage, einschließlich Module, Wechselrichter und Batteriespeicher.
(3) Leistungen, die nicht Gegenstand der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind oder hiervon abweichen, werden gesondert zu den jeweils geltenden und durch die CO2 Welt ® bekanntgegebenen Bedingungen abgerechnet.
(4) Soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise für die vertragsgegenständlichen Produkte „ab Lager“, einschließlich einer üblichen Verpackung, exklusive Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden gesondert ausgewiesen und sind gesondert zu vergüten.
(5) Geschuldete Zahlungen sind binnen 7 (sieben) Tagen nach Abnahme des Gewerks bzw. Lieferung der Waren auf das vereinbarte Konto der CO2 Welt ® ohne Abzüge anzuweisen. Die CO2 Welt ® ist nach Maßgabe der Bestimmungen in § 13 zu Teilabnahmen berechtigt.
(6) Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, ist die CO2 Welt ® berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(7) Befindet sich der Kunde in Verzug, oder bestehen begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, sind sämtliche offenen Rechnungen der CO2 Welt ® sofort zur Zahlung fällig. Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden bestehen dann, wenn Auskünfte von Auskunfteien oder der Schufa negativ sind, oder der Kunde 2 (zwei) Mal in Folge mit dem Ausgleich einer fälligen Forderung in Verzug gerät und trotz angemessener Frist den fälligen Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist ausgeglichen hat.
(8) Schuldbefreiende Zahlungen des Kunden können ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto der
CO2 Welt ® geleistet werden.
(9) Im Übrigen ergeben sich die Zahlungsbedingungen aus dem jeweiligen Auftrag.
§ 11 Aufrechnung | Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind oder durch die CO2 Welt ® anerkannt wurden.
(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 12 Lieferung | Gefahrenübergang
(1) Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist, wenn die Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung üblicherweise auf elektronischem Wege kommunizieren.
(2) In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
(3) Schriftlich bestätigte Liefertermine und Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der CO2 Welt verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden der CO2 Welt ® nicht rechtzeitig versendet, aber die Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der CO2 Welt ® verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absenden der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle Schäden und Mehrkosten.
(4) Der Beginn der durch die CO2 Welt ® angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitiges Einholen und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie das Klären aller technischen Fragen voraus, soweit hierfür durch den Kunden beizubringende Informationen erforderlich sind.
(5) Die CO2 Welt ® ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, wenn hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(6) Wird die CO2 Welt ® trotz Anwenden zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen bzw. Verfügungen, eine Pandemie, kriegerische Handlungen, etc.) gehindert, auch wenn diese bei Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für die CO2 Welt ® in diesen Fällen die Lieferung der Leistung unmöglich, wird die CO2 Welt ® von ihren Leistungspflichten befreit. Ein Schadenersatzanspruch für den Kunden entsteht hierdurch nicht.
(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die CO2 Welt ® berechtigt, sich den hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzen zu lassen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Im Falle einer verspäteten Lieferung aufgrund eines verbindlichen Liefertermins, die durch ein Verschulden der
CO2 Welt ® verursacht wird, und falls der Kunde einen Verspätungsschaden erleidet, kann dieser frühestens nach Ablauf der von ihm gesetzten Nachfrist von mindestens drei (3) Wochen eine Verzugsentschädigung verlangen. Diese bemisst sich auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nachzuweisenden Schaden, beträgt jedoch maximal 0,5 % des Kaufpreises für jede volle Woche nach Ablauf der Nachfrist, insgesamt jedoch höchstens 1,5 % des Kaufpreises des betreffenden Teils der Lieferung, der aufgrund der Verspätung nicht verwendet werden kann. Diese Regelung bleibt auch im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nur insofern bestehen, als sie atypische und nicht vorhersehbare Schäden ausschließt.
(9) Die Lieferung ist durch den Kunden bei Übernahme auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Übergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Die CO2 Welt ® ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.
(10) Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.
§ 13 Übergabe, Abnahme der Anlagen
(1) Die Übergabe und Abnahme der Anlagen erfolgt nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme durch die
CO2 Welt ® . Die Parteien führen eine förmliche Abnahme durch. Diese wird durch die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls durch den Kunden einerseits und den Vertreter der CO2 Welt ® , bzw. den durch die CO2 Welt ® ggf. beauftragten Subunternehmer andererseits abgeschlossen.
(2) Die CO2 Welt ® ist befugt, in Bezug auf eigenständige Gewerke (z.B. die Dachmontage der PV-Anlage, die Lieferung sowie Installation einer Ladestation oder eines Batteriespeichersystems) Teilabnahmen vorzunehmen, sofern hierbei die legitimen Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Die Regelungen gemäß Abs. 1 finden auf die Teilabnahmen entsprechend Anwendung.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme der Leistungen nicht verweigern. Ein unwesentlicher Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel, der den Einsatz der Anlagen zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränkt sowie auch keine Folgeschäden an bestehenden Geräten und Installationen des Kunden befürchten lässt.
(4) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen nicht innerhalb einer durch die CO2 Welt ® gesetzten, angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde hierzu verpflichtet ist.
(5) Ist der Kunde Unternehmer, steht die vorbehaltlose Ingebrauchnahme der Anlagen der Abnahme gleich, soweit keine wesentlichen Mängel an den Anlagen bestehen.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte | Softwarenutzung
(1) Die CO2 ® Welt bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch die CO2 Welt angefertigt wurden. Sie dürfen ohne die Genehmigung der CO2 Welt ® Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch die CO2 Welt ® sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.
(2) Bezüglich der im Lieferumfang enthaltenen Software sowie hierfür gelieferter Updates, Upgrades und Erweiterungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation in dem Umfang zu nutzen, wie dieses zur ordnungsgemäßen Bedienung der jeweiligen Produkte und Leistungen entsprechend den Bestimmungen des überlassenen Handbuchs und der Anleitungen für diese Produkte erforderlich ist.
(3) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.
(4) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.
§ 15 Gewährleistung | Haftung | Prüfpflichten
(1) Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Informationen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
(2) Die CO2 Welt ® behält sich das Recht vor, Änderungen in der Ausführung, Materialauswahl und Gestaltung vorzunehmen sowie weitere Modifikationen, die dem technischen Fortschritt dienen und eine Verbesserung der vertraglich festgelegten Leistungen darstellen, ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Solche Änderungen gelten nicht als Mangel. Geringfügige Farbabweichungen, die beispielsweise aufgrund des Herstellungsprozesses entstehen, werden als vertragsgemäß betrachtet und stellen ebenfalls keinen Mangel dar.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, hat er seinen gesetzlichen Rügeobliegenheitsverpflichtungen gem. § 377 HGB nachzukommen. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt (1) ein Jahr.
(4) Ist der Kunde Verbraucher, hat er Mängelrügen wegen unvollständiger Lieferung und sonstiger, offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 (zehn) Werktagen nach Lieferung bzw. binnen 3 (drei) Werktagen nach erfolgter Abnahme gegenüber der CO2 Welt ® anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
(5) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Verbrauchern.
(6) Im Fall eines Mangels wird die CO2 Welt ® die Nacherfüllung durch Nachbesserung vornehmen. Sollte diese fehlschlagen, erfolgt die Mangelbeseitigung durch Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den Umständen etwas anderes ergibt.
(7) Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder verweigert die CO2 Welt ® die Nacherfüllung insgesamt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(8) Soweit die Hersteller verwendeter Komponenten und Anlagen (z.B. Photovoltaik-Module, Wechselrichter, Speichersystem, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen etc.) Leistungs- und Produktgarantien gewähren, richten sich die Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien nach den Garantie Bestimmungen des Herstellers und sind durch den Kunden unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.
(9) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die CO2 Welt ® die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(10) Eine weitergehende Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die CO2 Welt ® haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
(11) Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, der Angestellten, der Arbeitnehmer, der Mitarbeiter, der Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der CO2 Welt ®.
(12) Eine durch die CO2 Welt ® erstellte Potentialanalyse stellt lediglich eine grobe Schätzung des wirtschaftlichen Potentials und erreichbaren Autarkiegrads der durch die CO2 Welt ® angebotenen Anlagen dar. Es dient ausschließlich der Orientierung. Die CO2 Welt ® macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Analyse auf einer Vielzahl von Rahmenbedingungen (z.B. Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch, gesetzliche Rahmenbedingungen z.B. für Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) oder dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), die erzielbare Vergütung durch den Handel mit THG-Quoten oder für den Handel mit Flexibilität) basiert, die die CO2 Welt ® nicht beeinflussen kann und die sich im Laufe der Nutzungsdauer stark verändern können. Die Potentialanalyse bzw. das Angebot beinhalten daher ausdrücklich keine Zusage bzgl. einer Wirtschaftlichkeit oder Amortisation einer Anlage innerhalb einer bestimmten Zeit, zu erzielender Einkünfte oder eines erreichbaren Autarkiegrads.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zwischen der CO2 Welt ® und dem Kunden offenen Forderungen das Eigentum der CO2 Welt ®.
(2) Ist der Kunde ein Unternehmer, und besteht ein Kontokorrentverhältnis, behält sich die CO2 Welt ® das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden vor.
(3) Ist der Kunde ein Unternehmer, erfolgt jede Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden für die CO2 Welt. Erfolgt diese mit fremden, nicht der CO2 Welt ® gehörenden Sachen, oder wird die Vorbehaltsware mit solchen fremden Sachen untrennbar verbunden, erwirbt die CO2 Welt ® das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den fremden Sachen; für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde der CO2 Welt ® anteilsmäßig Miteigentum.
(4) Dem Kunden ist eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor Erwerb des Eigentums an der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen auf das Eigentum der CO2 Welt ® an der Vorbehaltsware hinzuweisen und die CO2 Welt ® hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
(5) In den Fällen von § 16 Abs. 8 ist die CO2 Welt ® nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen berechtigt, die Vorbehaltsware unter Ausschluss etwaiger Zurückbehaltungsrechte des Kunden zurückzunehmen; in den Fällen von § 16 Abs. 3 ist die CO2 Welt ® zur Rücknahme im Verhältnis der Miteigentumsanteile berechtigt.
(6) Nach Rücknahme und vorheriger Androhung ist die CO2 Welt ® zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.
(7) Ein Rücktritt vom Einzelvertrag ist dazu nicht erforderlich. Auch stellen Herausgabeverlangen, Rücknahme, Androhung oder Verwertung keinen Rücktritt vom Kaufvertrag dar
(8) Soweit der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der CO2 Welt ® jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der der CO2 Welt ® zustehenden Forderung ab, die ihm aus dem Wiederverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne, oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der CO2 Welt ®, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Die CO2 Welt ® verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die CO2 Welt ® verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§ 17 Datenschutz
(1) Die CO2 Welt ® verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID, Daten zum Stromverbrauch und der Stromerzeugung) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.
(2) Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die CO2 Welt ®. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über Datenschutz@co2welt.com
(3) Die CO2 Welt ® verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
(4) Der Kunde wird die CO2 Welt ® Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben.
(5) Die CO2 Welt ® bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen ggf. Dienstleister. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag der CO2 Welt ® personenbezogene Daten verarbeiten, hat die CO2 Welt ® mit diesen Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit der Dienstleister in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.
(6) Der Kunde hat jederzeit das Recht, Informationen über den Status seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zudem ist er berechtigt, jederzeit eine Korrektur seiner Daten zu beantragen sowie gegen deren Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung Widerspruch einzulegen oder eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, sofern die Datenverarbeitung nicht zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Des Weiteren hat der Kunde das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen, sofern diese nicht zur Durchführung des Vertrages notwendig sind. Darüber hinaus stehen dem Kunden das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde eine Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten wünscht, dürfen die Daten – abgesehen von ihrer Speicherung – nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus erheblichen öffentlichen Interessen der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder eine automatisierte Verarbeitung der Daten findet nicht statt.
(7) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen der CO2 Welt ® und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.
(8) Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der CO2 Welt ® , an die, E-Mail: datenschutz@co2welt.com, zu richten. Die CO2 Welt ® wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.
(9) Kunden haben die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen. Für die CO2-Welt ® ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig, ansässig in der Wagmüllerstraße 18, 80538 München. Für Anfragen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Thomas Petri unter der Telefonnummer 089 2126720 zur Verfügung.
§ 18 Online Kommunikation
(1) Erfolgt der Vertragsschluss zwischen der CO2 Welt ® und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
(3) Die CO2 Welt ® macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und CO2 Welt hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
§ 19 Streitbeilegungsverfahren
(1) Die CO2 Welt ® nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.
§ 20 Subunternehmer
(1) Die CO2 Welt ® ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen.
(2) In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Bestellung bezeichnet die CO2 Welt ® den Vertragsinhalt und schließt die Erbringung der Dienstleistungen durch mögliche Subunternehmer mit ein.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages erfordern zur Wirksamkeit die Textform gemäß § 126 b BGB. Dies schließt auch die Abänderung dieser Textformklausel ein.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG) ausgeschlossen ist.
(3) Ist der Kunde Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz der CO2 Welt ®.
(4) Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahl des Gerichtsstands.
(5) Diese AGB dürfen dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und die CO2 Welt ® bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne diese Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunden nicht wesentlich benachteiligt werden.
(6) Die CO2 Welt ® wird den Kunden auf die Änderung der Bedingung rechtzeitig in Textform hinweisen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 6 (sechs) Wochen in Textform widersprochen wird.
(7) Bei Änderung der AGB durch die CO2 Welt ® steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Die CO2 Welt ® wird den Eingang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen.
Stand: 01 Juli 2025